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Informationen für Geflüchtete in Tübingen zum Corona-Virus

Wegen der weltweiten Corona-Epidemie gibt es seit 2. November 2020 wieder viele Einschränkungen im öffentlichen Leben. Dieser „Ausnahmezustand“ wird in den meisten Fällen mindestens bis zum 1. Dezember andauern. Hier findet Ihr einige wichtige Informationen.

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Liebe Freund*innen,

leider breitet sich das Corona-Virus jetzt im Herbst wieder schneller aus. Es sind jetzt schon so viele Menschen in Deutschland positiv getestet worden, dass man mittlerweile nicht mehr feststellen kann zu wievielen anderen Menschen eine infizierte Person Kontakt hatte.

Die Regierung hat deshalb neue Regeln beschlossen. Diese Regeln gelten ab heute (2. November 2020).

1. Kontakte

Man soll so wenig Kontakte wie möglich mit anderen Menschen haben, nur wenn es absolut nötig ist.

In der Öffentlichkeit dürfen sich höchstens 10 Personen treffen, die aus maximal 2 verschiedenen Familien oder Haushalten kommen.

Keine Partys! Weder privat zuhause, noch draußen in der Öffentlichkeit.

2. Arbeiten

Wenn man nicht von zuhause arbeiten kann, dann darf man weiterhin an seinen Arbeitsplatz gehen. Alle Firmen müssen ein Hygienekonzept haben, um ihre Mitarbeiter zu schützen.

3. Restaurants, Bars, Clubs

Alle Restaurants, Bars, Clubs etc. werden geschlossen. Essen dort abholen (Döner) oder liefern lassen (Pizzaservice) ist aber weiterhin erlaubt.

4. Reisen

Man soll auf private Reisen und Besuche von Verwandten verzichten (auch innerhalb von Deutschland).

Hotels dürfen keine Touristen mehr aufnehmen, nur noch Geschäftsreisende.

5. Besonderer Schutz

In Krankenhäusern und Altenheimen gibt es besondere Schutzmaßnahmen. Patienten dürfen aber besucht werden. Eventuell muss man dann einen Corona-Test machen, aber man muss diesen Test dann nicht selbst bezahlen.

6. Schulen und Kindergärten

Alle Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geöffnet. Das ist anders als bei dem Lockdown im März! Es kann aber regional andere Regeln geben, zum Beispiel wenn in einer Schulklasse ein Kind an Corona erkrankt ist.

7. Einkaufen

Läden bleiben weiter geöffnet, aber es gibt Einschränkungen. Zum Beispiel darf sich immer nur eine begrenzte Anzahl Menschen in einem Laden aufhalten. Das wird am Eingang des Ladens kontrolliert, und es kann sein, dass man zunächst draussen warten muss.

8. Dienstleistungen

Dienstleistungen im Bereich Kosmetik, Massage, Tattoostudios usw. werden geschlossen. Medizinische Dienstleistungen (z.B. Physiotherapie) ist weiterhin möglich. Auch Friseure dürfen weiterhin geöffnet haben, wenn sie sich an die Hygieneregeln halten.

9. Freizeit

Alle Freizeitveranstaltungen sind verboten. Alle Einrichtungen, die Kultur, Sport oder Freizeitangebote anbieten werden geschlossen (z.B. Theater, Kinos, Fitnessstudios, Schwimmbäder…).

Man darf noch Sport machen, aber maximal mit zwei Personen oder mit Menschen aus dem eigenen Haushalt/Familie.

start.txt · Zuletzt geändert: 2020/11/02 23:25 von matthias