So lange Du keine Arbeit hast, bekommst Du Sozialhilfe-Geld vom Landratsamt (Asylbewerberleistungen) oder vom Jobcenter. Beide Einrichtungen kann man aktuell nicht persönlich besuchen.
Was musst Du tun, wenn Du Dein Sozialhilfe-Geld...
... vom Jobcenter bekommst
das Geld wird weiter auf Dein Bankkonto überwiesen
Beim Jobcenter gibt es keine Termine mehr
Wenn Du eine Frage an das Jobcenter hast, musst Du eine Email schreiben an:
Jobcenter-LK-Tuebingen@jobcenter-ge.de
oder anrufen: Telefon: 07071 / 5652-0
... beim Jobcenter neu oder zum ersten Mal beantragen musst
wenn Du z.B. Deine jetzige Arbeit verlierst, musst Du das dem Jobcenter sagen.
Du musst dann einen Antrag stellen, damit Du Geld vom Jobcenter bekommst
Diesen Antrag kannst Du per Email an das Jobcenter schicken oder dort in den Briefkasten werfen
Wenn deine Firma in Kurzarbeit geht und du weniger verdienst, kannst du Geld beim Jobcenter beantragen. Du musst deine letzte Lohnabrechnung vorlegen.
Normalerweise muss man persönlich im Jobcenter vorbeikommen. Aber jetzt im Moment reicht es, einen Brief zu schreiben mit dem Antrag.
... vom Landratsamt auf Dein Bankkonto überwiesen bekommst
das Geld wird weiter an Dich überwiesen
im Moment musst Du nicht mehr jeden Monat zum Landratsamt gehen und für Deine Anwesenheit in TÜbingen unterschreiben
im Moment musst Du auch nicht einen neuen Antrag stellen, wenn der alte Leistungsbescheid abgelaufen ist
... als Bargeld beim Landratsamt abholen musst
zu bestimmten Zeiten gibt es im Landratsamt ein Fenster, das geöffnet ist und wo man das Bargeld abholen kann.
Du solltest Deinen Sozialarbeiter fragen, wann Du dorthin gehen kannst, um das Geld abzuholen
Du kannst auch bei der Hotline des Landratsamts anrufen und nach einem guten Zeitpunkt fragen:
Telefon: 07071 / 207-2002
geld.txt · Zuletzt geändert: 2020/03/25 14:39 von 84.151.170.161