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auslaenderbehoerde_lra

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Ausländerbehörde (Landratsamt)

Die Ausländerbehörde im Landratsamt ist bis auf weiteres geschlossen. Wenn Du Fragen an die Ausländerbehörde hast, kannst Du dort anrufen.

Die Telefonnummern der zuständigen SachbearbeiterInnen findest Du auf der Homepage:
https://www.kreis-tuebingen.de/site/LRA-Tuebingen-Internet-Root/node/310341?QUERYSTRING=ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde

Die allgemeinen Sprechzeiten sind:
Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.00Uhr
Dienstag geschlossen

Die Postadresse ist:
Landratsamt Tübingen Ausländerbehörde
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen

Wenn Du einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen willst...

  • …dann rufe an oder schreib eine Mail, dann werden Dir die Formulare für den Antrag mit der Post zugeschickt
  • schicke den Antrag mit der Post an die Ausländerbehörde im Landratsamt, oder wirf den Antrag in den Briefkasten des Landratsamtes
  • dann wird Dein Antrag geprüft
  • dann bekommst Du ein Papier („Fiktionsbescheinigung“). :!: Dieses Papier musst Du immer bei Dir haben. Mit diesem Papier kannst Du beweisen, dass Du einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hast.
  • Deine Fingerabdrücke werden erst später genommen, wenn es wieder möglich ist
  • erst danach kann die Aufenthalts-Karte aus Plastik (elektronischer Aufenthaltstitel) bestellt werden

Wenn Du bereits einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt hast...

  • …und wenn Du einen Brief bekommen hast, dass Du Deine Aufenthalts-Karte aus Plastik (elektronischer Aufenthaltstitel) abholen darfst
  • dann musst Du telefonisch einen Termin mit der Ausländerbehörde im Landratsamt vereinbaren
  • bei diesem Termin kannst Du Deine Aufenthaltskarte am Schalter im Landratsamt abholen (außen am Gebäude)
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