====== Geld ====== So lange Du keine Arbeit hast, bekommst Du Sozialhilfe-Geld vom Landratsamt (Asylbewerberleistungen) oder vom Jobcenter. Beide Einrichtungen kann man aktuell nicht persönlich besuchen. ===== Was musst Du tun, wenn Du Dein Sozialhilfe-Geld... ===== ==== ... vom Jobcenter bekommst ==== * das Geld wird weiter auf Dein Bankkonto überwiesen * Beim Jobcenter gibt es keine Termine mehr * Wenn Du eine Frage an das Jobcenter hast, musst Du eine Email schreiben an: * **Jobcenter-LK-Tuebingen@jobcenter-ge.de** * oder anrufen: ****Telefon**: 07071 / 5652-0** ==== ... beim Jobcenter neu oder zum ersten Mal beantragen musst ==== * wenn Du z.B. Deine jetzige Arbeit verlierst, musst Du das dem Jobcenter sagen. * Du musst dann einen Antrag stellen, damit Du Geld vom Jobcenter bekommst * Diesen Antrag kannst Du per Email an das Jobcenter schicken oder dort in den Briefkasten werfen * Wenn deine Firma in Kurzarbeit geht und du weniger verdienst, kannst du Geld beim Jobcenter beantragen. Du musst deine letzte Lohnabrechnung vorlegen. * Normalerweise muss man persönlich im Jobcenter vorbeikommen. Aber jetzt im Moment reicht es, einen Brief zu schreiben mit dem Antrag. ==== ... vom Landratsamt auf Dein Bankkonto überwiesen bekommst ==== * das Geld wird weiter an Dich überwiesen * im Moment musst Du nicht mehr jeden Monat zum Landratsamt gehen und für Deine Anwesenheit in TÜbingen unterschreiben * im Moment musst Du auch nicht einen neuen Antrag stellen, wenn der alte Leistungsbescheid abgelaufen ist ==== ... als Bargeld beim Landratsamt abholen musst ==== * zu bestimmten Zeiten gibt es im Landratsamt ein Fenster, das geöffnet ist und wo man das Bargeld abholen kann. * Du solltest Deinen Sozialarbeiter fragen, wann Du dorthin gehen kannst, um das Geld abzuholen * Du kannst auch bei der Hotline des Landratsamts anrufen und nach einem guten Zeitpunkt fragen:\\ Telefon: **07071 / 207-2002**